Von "Arbeitssicherheit" bis "Pachtvertrag"

Egal ob verkaufen oder verpachten - wenn eine Streuobstwiese in neue Hände kommt, gibt es das eine oder andere zu beachten. Hier finden Sie die wichtigsten Stichpunkte im Überblick

Die Erleichterung ist zunächst groß - das ältere Ehepaar hat eine junge Familie gefunden, die sich zukünftig um die bisher sorgsam gepflegte Streuobstwiese kümmern wollen. Doch dann kommen erste Zweifel. "Können die jungen Leute das überhaupt?" denkt das Ehepaar. "Liegt die Wiese eigentlich in einem Naturschutzgebiet? Und was heißt das für unsere zukünftigen Aufgaben?" fragt sich die Familie. 

Damit Zweifel und Bedenken den Spaß nicht trüben und am Ende alle mit einem guten Gefühl an das "Stückle" denken, haben wir Ihnen hier einige hilfreiche Informationen zusammen gestellt.

Wir möchten Ihnen zudem das Buch "Unsere erste Obstwiese" ans Herz legen, welches ideal geeignet ist, damit Neu-Wiesenbewirtschafter einen guten Überblick über ihre Rechte und Pflichten haben. Das Buch können Sie im Ulmer Verlag unter www.ulmer.de bestellen oder direkt hier.   

Der Pachtvertrag

Die gebräuchlichste Form eine Streuobstwiese in neue Hände zu geben ist die sog. "Pacht". Was es damit auf sich hat und wie ein Pachtvertrag aussehen könnten, lesen Sie in beigefügtem Dokument. 

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Arbeitssicherheit

Menschen unterschätzen häufig die Gefahren die von der Arbeit auf einer Streuobstwiese ausgehen. Hier behandeln wir den richtigen Umgang mit Arbeitsgeräten.

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Der Kaufvertrag

Sie wollen ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück kaufen oder verkaufen? In bestimmten Fällen müssen Sie dafür die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde einholen.

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Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht

Weitere Auskünfte zur Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht erteilt zudem das jeweils zuständige Landwirtschaftsamt in den Landratsämtern.

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Nachbarrecht

Das Nachbarrecht hört am Gartenzaun nicht auf, sondern gilt ebenso für Eigentumsflächen in der freien Landschaft. Hier gilt das Nachbarschaftsgesetz.

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Naturschutzrecht und Schutzstatus

Viele wertvolle Tier- und Pflanzenarten sind sogenannte Kulturfolger und mit ihrer Lebensweise an bestimmte Kulturlandschaften gebunden, die wiederum nur durch eine fachgerechte Pflege durch den Menschen weiterbestehen können. Unsere offenen und halboffenen Landschaften können in ihrer Erscheinungsform also nur durch Pflege erhalten bleiben.

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Versicherungen

Hierbei sind freiwillige und gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen zu unterscheiden.

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Veranstaltungen

Alle Infos zu alktuellen Veranstaltungen im Streuobstparadies finden Sie hier mehr...
Ob Baumpflanzung, Pflegeschnitt oder artenreiches Grünland: die Fachberater*innen im Streuobstparadies zeigen Ihnen wie`s geht !