Mundraub? Nein Danke!
Die Bewirtschaftung einer Streuobstwiese macht viel Freude, aber auch viel Arbeit. Daher ist es sehr ärgerlich, wenn andere die Früchte dieser Arbeit – im Wortsinne – ernten. Alternativen dazu, finden Sie hier.
Mundraub? Was bedeutet das genau?
Mundraub war bis in die Mitte der 70er Jahre strafbar. Die alte Fassung des § 370 Nr. 5 StGB sprach insoweit von einer Verbrauchsmittelentwendung, die jedoch nur mit einer geringen Strafe bedacht war. Heutzutage wird ein Mundraub als Diebstahl im Sinne des § 242 StGB gewertet, der immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann !
Früchte – selbst die am Wegesrand – stehen im Eigentum eines anderen. Der Straftatbestand ist damit ohne weiteres erfüllt. Wird man erwischt, ist die Beweisbarkeit der Tat in der Regel ebenso kein Problem.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Alternativen zum sogenannten "Mundraub" bieten: