Tagblatt Obstbörse - verschenken was zu viel ist

Kirschen, Beeren, Streuobst sind erlaubt bei der Obstbörse des Schwäbischen Tagblatts. Einzige Bedingung: die Früchte müssen verschenkt werden, verkaufen ist verboten.

Auf manchem Gütle brechen zur Erntezeit die Obstbäume fast unter ihrer Last nieder. Streuobstwiesen sind übersät von verfaulenden Äpfeln und Birnen, weil die Baumbesitzer mit der Ernte überfordert sind. So mancher Spaziergänger würde gerne zugreifen, wenn er die Äste voller praller Früchte sieht. Aber wer weiß schon, ob das erlaubt ist? Abhilfe schafft auch diesen Herbst die TAGBLATT-Obstbörse. Hier können Obstbaum-Besitzerinnen und -Besitzer eintragen, wo auf ihren Grundstücken kostenlos geerntet werden darf.

Wer Obst verschenken will, beschreibt in einem Kommentar auf der Homepage des Schwäbischen Tagblatts  entweder den genauen Standort der Bäume oder gibt eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zwecks Anmeldung zur Ernte an. Lagebeschreibungen der Obstwiesen sollten möglichst exakt und vor allem unmissverständlich sein, damit nicht aus Versehen Nachbars Garten leergeräumt wird. Am besten vor Ort die Bäume selbst kennzeichnen.

Abnehmer sollten freilich ihrerseits besonders sorgsam mit den zur Ernte freigegebenen Bäumen und Grundstücken umgehen. Und Vorsicht! Es darf hier nur Obst verschenkt werden, verkaufen ist nicht erlaubt.