Streuobstler aufgepasst: Zwei interessante Förderprogramme des MLR bzw. des DVA eröffnen neue Möglichkeiten der Projektrealisierung.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat ein Förderprogramm "Blühflächen und Biodiversitätspfade" für Kommunen aufgelegt. Angesichts des alarmierenden Artenschwundes hat es sich die Lanesregierung zum Ziel gesetzt, den Schutz der Biodiversität im Land mit verschiedenen Handlungen und Maßnahmen zu stärken. Neben der Umsetzung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt und dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) ist eine weitere Maßnahme, die Anlage von Blühflächen und Biodiversitätspfaden zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der biologischen Vielfalt sowie zur Umsetzung des Biotopverbundes auf kommunalen Flächen zu fördern.
Was wird gefördert?
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Antragsfrist wurde bis zum 30.06.2021 verlängert. Weitere Informationen, sowie die Antragsdokumente finden Sie unter:
Ein weiteres interessantes Förderprogramm betrifft die landwirtschaftlichen Museen im ländlichen Raum.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) regionale landwirtschaftliche Museen. Die Umsetzung erfolgt durch den Deutschen Verband für Archäologie e.V. (DVA) in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund e. V. (DMB). Die Fördermaßnahme richtet sich an regionale landwirtschaftliche Museen in Städten und Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern oder Orten mit ländlichem Charakter. Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. GmbH, Vereine, Körperschaften und Stiftungen).
Förderfähig sind Einrichtungen, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Landtechnik, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen, insbesondere:
- Museen, einschließlich Freilichtmuseen und archäologische Museen
- Öffentlich zugängliche Sammlungen im Privatbesitz
- Öffentlich zugängliche Bauten, z.B. Bauernhäuser und Mühlen.
Anträge können ab dem 1. April 2021 gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet. Das Auswahlverfahren endet, wenn die verfügbaren Mittel (insgesamt 2 Mio. Euro) vergeben sind, spätestens jedoch am 31.12.2021.
Weitere Informationen erhalten Sie aus dem beigefügten Flyer und unter www.dva-soforthilfeprogramm.de