Streuobstpflege als Ökokontomaßnahme

In Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit, Streuobsterstpflege als Ökokontomaßnahme auszuführen und damit Ökopunkte zu generieren. Darin sehen wir ein riesiges Potential für die Aufwertung von Streuobstwiesen und wollen das Thema aus diesem Grund weiter in den Fokus der Kommunen rücken. 

Für Kommunen ist die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung eine rechtliche Grundlage unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. In Baden-Württemberg gibt es dabei die Möglichkeit, die Pflege von bestehenden Streuobstwiesen als Ökokontomaßnahme auszuführen und damit Ökopunkte zu generieren. Theoretisch steckt darin ein großes Potential für die Aufwertung von Streuobstwiesen. Gerade vor dem Hintergrund der knapper werdenden Ausgleichsflächen stellt dies für Kommunen eine attraktive Möglichkeit zur Generierung von Ökopunkten dar. Leider wird dieses Instrument in der Praxis seither jedoch nur selten eingesetzt.

Mit dem Ziel unsere wertvolle Streuobst-Landschaft langfristig zu erhalten ist es uns ein wichtiges Anliegen dieses Thema anzugehen und die Möglichkeiten aufzuzeigen und bekannt zu machen.

Neben dem Revitalisierungsschnitt verwahrloster Obstbäume, sind auch Nachpflanzungen in bestehenden Beständen sowie der Bestandsumbau in zu dichten Beständen ökopunktefähig. Auch durch Maßnahmen zur Lebensverlängerung abgängiger Habitatbäume oder der Entbuschung oder Extensivierung des Unterwuchses können Ökopunkte generiert werden.

 

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