"Merkblattförderung" geht in die nächste Runde

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat fördert auch im Jahr 2026 den Absatz von Produkten des Streuobstbaus des Erntejahres 2025 als Beitrag zur Sicherung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg. Die Förderung ist bekannt als „Merkblattförderung“ und kann bis zum 31. Juli 2026 beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden.

Wer kann wo einen Förderantrag stellen?

Vereine und andere Organisationen sowie Firmen, die Streuobstprodukte vermarkten, können einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen.

Was wird gefördert?

Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die den Absatz von Streuobstprodukten verbessern.Die Grundförderung je Initiative liegt bei 500 Euro. Bis 20 Hektar bewirtschafteter Fläche liegt der Fördersatz bei 35 Euro je Hektar. Bei über 20 Hektar bewirtschafteter Fläche liegt der Fördersatz ab dem 21. Hektar bei 20 Euro je Hektar. Die Förderobergrenze pro Antragsteller beträgt 5.000 Euro im Jahr.

Voraussetzung für eine Förderung:

  • Das Obst stammt ausschließlich aus Streuobstbeständen mit überwiegend hochstämmigen Bäumen.
  • Es werden keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel oder synthetische Düngemittel eingesetzt.
  • Das Obst wird getrennt erfasst, regional verwertet und der Weg von der Wiese zur Kelter soll nicht mehr als 50 Kilometer betragen.
  • Es wird bei Säften nur Direktsaft hergestellt und im Saft sind keine Zusatzstoffe enthalten.
  • Zu den Qualitäts- und Anbaustandards werden Kontrollen durchgeführt.

Alle weiteren Informationen, sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie auf dem Streuobstportal des Landes unter www.streuobst.landwirtschaft-bw.de