Lesen Sie hier, wie der Verein aufgebaut und strukturiert ist.
Die Vereinsorgane sind gemäß § 8 der Satzung (Fassung vom 25.06.2024) die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
1.) Mitgliederversammlung
Es gibt sowohl stimmberechtigte, als auch nicht-stimmberechtige Fördermitglieder. Stimmberechtigte Mitglieder können nach entsprechender schriftlicher Erklärung sein:
- Städte, Gemeinden und Gemeindeverwaltungsverbände im Vereinsgebiet,
- die Landkreise im Vereinsgebiet,
- das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen
- Vereine und Verbände wie z.B. Obst-und Gartenbauvereine, Brennereiverbände, Tourismus- und Verkehrsvereine, Landschaftserhaltungsverbände etc.
- Hochschulen und Bildungseinrichtungen mit Bezug zum Thema Streuobst, Natur- und Umweltschutz und/oder Tourismus im Vereinsgebiet
Privatpersonen und sonstige Betriebe können nach entsprechender schriftlicher Erklärung dem Verein als Fördermitglieder ohne Stimmrecht beitreten.
2.) Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
Namentlich besteht der Vorstand des Vereins aus folgenden Personen:
Vertreter der Landkreise
Vertreter des Landes Baden-Württemberg
Weitere Vorstandsmitglieder
Zudem gibt es zwei Fachbeiräte, die die Geschäftsführung und den Vorstand bei der Erarbeitung von Leitlinien für die Weiterentwicklung des Vereins, sowie bei der Aufstellung des Jahresarbeitsprogramms beraten. Es gibt einen Fachbeirat "Marketing und Tourismus" und einen Fachbeirat "Bewirtschaftung, Naturschutz und Vermarktung".
Die Geschäftsführung wird vom Vorstand gewählt. Sie führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes um.