Baumschnittprämie des Landes wird fortgeführt

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verlängert die sog. "Baumschnittprämie" ein weiteres mal. Der fachgerechte Baumschnitt wird innerhalb einer 3-jährigen Förderperiode mit je € 18,00 pro Baum und Schnitt honoriert. 

Als ein zentraler Punkt der Streuobstkonzeption 2030 wird die Baumschnittförderung fortgesetzt, um die Pflege und Erhaltung von Streuobstwiesen weiterhin zu unterstützen.Die neue Förderperiode umfasst die Jahre 2026 bis 2028, wobei die Antragstellung ab sofort möglich ist.

Das Förderprogramm wurde vereinfacht und die Förderperiode auf drei Jahre verkürzt, um künftig einen flexibleren Einstieg für "Neulinge" zu ermöglichen. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der zugehörigen Verwaltungsvorschrift und deren EU-rechtlicher Notifizierung kann innerhalb der dreijährigen Laufzeit pro Baum ein Baumschnitt zu € 18,00 gefördert werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr.

Sammelanträge können wie gewohnt bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden. Das Formular zur Sammelantragstellung und weitere Details zum Förderverfahren finden Sie online auf der gemeinsamen Internetseite der Regierungspräsidien unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/.