Baumschnittprämie des Landes geht in die 2. Runde

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verlängert die sog. "Baumschnittprämie" und weitere 5 Jahre und fördert somit den fachgerechten Baumschnitt mit je € 15,00 pro Baum und Schnitt bis 2025.

Mit der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg förderte die Landesregierung unter anderem 2015/2016 erstmals den fachgerechten Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen auf Streuobstwiesenflächen mit 15 Euro je Baum. Mehr als die Hälfte der Streuobstwiesen im Land sind in privater Hand. Daher können auch Stücklesbesitzerinnen und Stücklesbesitzer, die Streuobstwiesen bewirtschaften, gemeinsam Konzepte für den Baumschnitt einreichen und eine Förderung erhalten.

Diese Förderung wird nun um weitere 5 Jahre ausgedehnt. Vom 13.03. bis 15.07.20 können Förderanträge bei den zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung und anderen Fragen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums www.mlr.baden-wuerttemberg.de.  

Zudem bieten die Grünflächenberatungsstellen bzw. Obst-und Gartenbauberatungen der jeweiligen Landratsämtern sowie die Landschaftserhaltungsverbände ergänzende Informationen und Hilfestellungen an.